Grundsätzlich gilt: Bitte halten Sie immer die Augen offen. Viele Tiere werden hilflos ausgesetzt:
sie stehen in Körben und Kartons verpackt an Müllcontainern oder werden an Zäunen oder vor Geschäften angebunden.
Diese Tiere brauchen dringend unsere Hilfe. Aber nicht jedes Tier, das draußen herumstreunt, ist herrenlos. Bevor sie eine herumstreunende Katze mitnehmen, fragen Sie bitte bei den Anwohnern nach, ob
sie das Tier kennen.
Bei Katzenkindern sollte man zunächst beobachten, ob es eine Mutterkatze gibt, die die Kleinen versorgt. Auch bei einem Hund sollte zunächst kontrolliert werden, ob sich an seinem Halsband Marken
befinden, die auf einen Besitzer hinweisen.
Sind Sie sicher, dass es keinen Besitzer gibt, haben Sie zwei Möglichkeiten:
a) Sie geben das Tier im Tierheim ab.Wenn Sie ein Tier gefunden haben, rufen Sie bitte das für Sie zuständige Tierheim oder die zuständige Polizeidienststelle an. Die Aufnahme der Findlinge
ist regional geregelt.
b) Sollten Sie sich dazu entschließen das Tier selbst behalten zu wollen bis sich sein Besitzer meldet, informieren Sie bitte auch alle umliegenden Tierheime. Schauen Sie in die örtliche Presse,
viele Menschen geben Vermisstenanzeigen auf. Stellen Sie das Tier einem Tierarzt vor. Dort kann festgestellt werden, ob das Tier gechipt ist. Auch der Gesundheitszustand und eine eventuelle
Trächtigkeit sollte kontrolliert werden.
Bedenken Sie, dass der Eigentümer sechs Monate lang (§ 973 BGB) ein Recht auf sein Tier hat. Den Eigentum muss er natürlich beweisen!